Immobilien und gewerbliches Mietrecht
Die Kanzlei verfügt über breite Erfahrung bei der Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und der Bewirtschaftung von Immobilien.

Die Juristen der Kanzlei unterstützen die Mandanten in jeder Phase des Investitionsprozesses. Die Kanzlei bietet ebenfalls Beratungsdienste bei gewerblichen Mietverträgen von Immobilien, sowohl auf Seiten des Mieters als auch auf Seiten der gewerblichen Vermieter.

BERATUNGSSPEKTRUM:

  • Unterstützung der Mandanten in jeder Phase des Investitionsprozesses, angefangen bei der Auswahl des Standorts, über die Abwicklung des Bauprozesses bis hin zur Vermarktung;
  • Analyse der Vereinbarkeit der Investition mit den Vorschriften des Flächennutzungsplans;
  • Prüfung der rechtlichen Situation von Grundstücken (Due Diligence);
  • Ausarbeitung von Vorverträgen und Immobilienkaufverträgen;
  • Vertretung der Mandanten bei Verhandlungen mit den Finanzierern des Immobilienerwerbs und die damit zusammenhängende Rechtsberatung bei Finanzierungen, u. a. hinsichtlich der Ausarbeitung von Unterlagen zur Bestellung von Sicherheiten zugunsten der Immobilienkäufer und der Finanzierer;
  • Ausarbeitung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen in Handelszentren, Bürogebäuden oder in Logistikparks sowohl auf Seiten des Vermieters als auch auf Seiten des Mieters;
  • Beratung im Zusammenhang mit Bauvorhaben;
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen über Bauleistungen und Architektenleistungen sowie von Verträgen mit Generalunternehmern.