Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in allen Aspekten des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die während der Begründung, des Bestehens sowie bei und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten können.

Wir beraten ebenfalls bei der Begründung einer Beschäftigung auf der Grundlage anderer Rechtsformen, vor allem aufgrund zivilrechtlicher Verträge.

BERATUNGSSPEKTRUM:

  • Beratung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, darunter das Aufsetzen von Arbeitsverträgen, von Verträgen über Wettbewerbsverbote, von Verträgen über die gemeinsame vermögensrechtliche Haftung, von Schulungsverträgen etc. sowie das Erstellen aller übrigen Unterlagen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis;
  • Vorbereitung und Verhandlung von Verträgen für Mitglieder von Gesellschaftsorganen und für das Führungspersonal, Vorbereitung und Verhandlung von Managementverträgen;
  • Beratung bei der Änderung und Auflösung von Arbeits- und Managementverträgen, darunter insbesondere Beratung bei der Auflösung von Verträgen mit den Mietgliedern der Gesellschaftsorgane und des Führungspersonals;
  • Beratung hinsichtlich der Folgen eines Betriebsübergangs, darunter die Erstellung der arbeitsrechtlich erforderlichen Unterlagen;
  • Beratung bei der Durchführung von Massenentlassungen;
  • Erstellung und Begutachtung von arbeitsrechtlich geforderten betrieblichen Ordnungen, darunter von Arbeitsordnungen und von Vergütungsordnungen;
  • Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.