Presserecht und Schutz von Persönlichkeitsgütern

Presserecht und Schutz von Persönlichkeitsgütern
Die Kanzlei verfügt über eine umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Presserechts und bei Fragen bezüglich des Schutzes von Persönlichkeitsgütern.

Im Rahmen dieses Rechtgebiets bieten wir nicht nur Dienstleistungen für Presseverlage, aber ebenfalls für Personen, deren Ruf oder guter Name durch die Medien verletzt wurde.

BERATUNGSSPEKTRUM:

  • Analyse von Pressematerial und Werbung vor deren Veröffentlichung im Hinblick auf deren rechtliche Unbedenklichkeit;
  • Vorbereitung von Erwiderungen auf Anträge auf presserechtliche Berichtigung sowie die Vorbereitung der Anträge auf presserechtliche Berichtigung;
  • Unterstützung von Journalisten beim Zugang zu öffentlichen Informationen, darunter Antragstellung auf Zugang zu öffentlichen Informationen, Vorbereitung von Beschwerden an den Beschwerdeausschuss der Kommunalverwaltung und Vorbereitung von Klagen an das Woiwodschaftsverwaltungsgericht;
  • Durchsetzung von (vermögensrechtlichen und nicht-vermögensrechtlichen) Ansprüchen im Zusammenhang mit Verletzungen von Persönlichkeitsgütern der Mandanten;
  • Vertretung von Mandanten in Verfahren betreffend presserechtliche Berichtigungen und in Verfahren zum Schutz von Persönlichkeitsgütern;
  • Vertretung von Mandanten in Strafsachen wegen Beleidigung und Verleumdung;
  • Vertretung von Mandanten in Schnellverfahren nach der Wahlordnung.