Gesellschaftsrecht
Die Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen ist eines der wichtigsten Kompetenzfelder unserer Kanzlei und betrifft nahezu alle Aspekte der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen.

Die Kanzlei steht Handelsgesellschaften bei ihrer laufenden Geschäftstätigkeit rechtlich zur Seite, leistet aber auch Beratungsdienste, die auf bestimmte Projekte bezogen sind.

BERATUNGSSPEKTRUM:

  • rechtliche Unterstützung bei Gründung von Gesellschaften, deren Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung;
  • rechtliche Unterstützung bei der Gründung von Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Polen;
  • laufende Beratung von Gesellschaftsorganen, Beratung bei Änderungen des Grund- und Stammkapitals sowie der Rücklagen, Gesellschafterdarlehen, Nachschüssen oder Dividendenzahlungen;
  • Ausarbeitung der Unternehmensdokumentation, einschließlich von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen;
  • Ausarbeitung von Verträgen zur Regelung der gegenseitigen Verhältnisse der Gesellschafter (Verträge zwischen den Gesellschaftern);
  • Vorbereitung von Joint-Venture-Vereinbarungen;
  • Analyse der rechtlichen Lage von Handelsgesellschaften (Due Diligence);
  • umfassende rechtliche Unterstützung bei der Auflösung von Gesellschaften und bei der Durchführung von Liquidationen, Unterstützung bei den übrigen Liquidationsmaßnahmen bis hin zur Löschung der Gesellschaft aus dem Register;
  • Vertretung von Gesellschaften in Insolvenz- und Sanierungsverfahren;
  • Vertretung von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern wegen zivil- und strafrechtlicher Haftung (White-Collar-Crime);
  • Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen.