Mergers & Acquisitions, Investitionsprozess

Mergers & Acquisitions, Investitionsprozess
Die Kanzlei leistet umfassende Rechtsberatung im Bereich von Mergers&Acquisitions sowie bei der Vorbereitung von Investitionsprozessen.

Unsere Erfahrung umfasst alle Arten von Transaktionen im Rahmen von M&A, darunter u.a. den Erwerb und die Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Aktien, den Erwerb und die Veräußerung des Gesellschaftsvermögens, insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

BERATUNGSSPEKTRUM:

  • rechtliche Unterstützung bei der Erstellung der rechtlichen Struktur der Transaktion;
  • Prüfung der rechtlichen Lage der verschmelzenden oder übernommenen Unternehmen (Due Diligence);
  • umfassende Beratung bei der Veräußerung oder Verpachtung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Prüfung der rechtlichen Lage der Unternehmen (Due Diligence);
  • rechtliche Unterstützung bei der Verhandlung und bei der Ausarbeitung von Verschmelzungs- und Übernahmeverträgen, Erstellung der dabei notwendigen Unterlagen wie der Finanzierungs- und Sicherheitendokumentation, Vorbereitung von Gesellschafterverträgen etc.;
  • umfassende Beratung hinsichtlich der Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften;
  • Vertretung von Mandanten vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) in Verfahren über Genehmigungen, die für die Durchführung von Merger&Acquisitions erforderlich sind, einschließlich der Erstellung der vollständigen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens und Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Gericht in Kartell- und Wettbewerbssachen;
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Kreditverträgen und Verträgen zur Bestellung dinglicher Sicherheiten sowie Überwachung der in diesen Verträgen vorgesehenen Handlungen;
  • Beratung bei der Nutzung eines Treuhandkontos (Escrow Account);
  • Beratung in Bezug auf die Folgen einer Betriebsübernahme, einschließlich der Vorbereitung der arbeitsrechtlich erforderlichen Unterlagen und der Vertretung der Mandanten gegenüber den Arbeitnehmern und Gewerkschaften.